- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 29. März 1965, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" neu geschaffen wird.
In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1.
Die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Hinterstoder und St. Pankraz als Fremdenverkehrsgebiet „Stodertal" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 10. November 1952, LGB1. Nr. 47) wird widerrufen.
§ 2.
Das Gebiet der Gemeinde Hinterstoder wird zum Fremdenverkehrsgebiet „Hinterstoder" erklärt.
§ 3.
Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 4.
Die Erklärung zum Fremdenverkehrsgebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten des Fremdenverkehrsgebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.