Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geinberg | Omnilex
LGBL_OB_19661230_37•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geinberg
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geinberg
LGBL_OB_19661230_37Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde GeinbergGazette30.12.1966
der o. ö. Landesregierung vom 28. November 1966 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geinberg.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 28. November 1966 der Gemeinde Geinberg, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Geinberg:
In gespaltenem Schild rechts in Silber ein roter, linksgewendeter Leopard, links in Blau ein silbernes Garbenbündel aus fünf stilisierten Ähren.