Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laakirchen | Omnilex
LGBL_OB_19670405_16•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laakirchen
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laakirchen
LGBL_OB_19670405_16Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde LaakirchenGazette05.04.1967
der o. ö. Landesregierung vom 6. März 1967 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Laakirchen.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 6. März 1967 der Gemeinde Laakirchen, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Laakirchen:
Roter Schild, geteilt durch einen silbernen Wellenbalken. Oben drei wachsende goldene Ähren, unten ein silbernes Mühlrad.