Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenberg | Omnilex
LGBL_OB_19680619_24•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenberg
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenberg
LGBL_OB_19680619_24Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde KaltenbergGazette19.06.1968
der o. ö. Landesregierung vom 27. Mai 1968 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kaltenberg.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Mai 1968 der Gemeinde Kaltenberg, politischer Bezirk Freistadt, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kaltenberg:
über drei grünen, vom Schildfuß aufsteigenden Spitzen in Gold eine blaue, heraldische Lilie.