Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn | Omnilex
LGBL_OB_19680911_35•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn
LGBL_OB_19680911_35Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SchildornGazette11.09.1968
der o. ö. Landesregierung vom 12. August 1968 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schildorn.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. August 1968 der Gemeinde Schildorn, politischer Bezirk Ried im Inn-kreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schildorn:
In Rot ein silbernes, steigendes Schwert mit goldenem Griff, überdeckt durch einen silbernen Rundschild mit blauem Schildbuckel.