Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg bei Linz | Omnilex
LGBL_OB_19681128_46•Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg bei Linz
Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg bei Linz
LGBL_OB_19681128_46Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg bei LinzGazette28.11.1968
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg bei
Linz.
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreicrirsrheir^eiiieindeOTdmmg 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 4. November 1968 der Gemeinde Altenberg bei Linz, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Altenberg bei Linz:
In Gold über grünem Dreiberg fünf halbkreisförmig angeordnete, rote, fünf blättrige, heraldische Rosen mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern.