Verordnung der Oö. Landesregierung, womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus des Marktes Mondsee festgesetzt wird | Omnilex
LGBL_OB_19691211_57•Verordnung der Oö. Landesregierung, womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus des Marktes Mondsee festgesetzt wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus des Marktes Mondsee festgesetzt wird
LGBL_OB_19691211_57Verordnung der Oö. Landesregierung, womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus des Marktes Mondsee festgesetzt wirdGazette11.12.1969
womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus des Marktes
Mondsee festgesetzt wird
In Durchführung des § 34 Abs. 4 und des § 38 des O. ö. Krankeaanstalte»§esetzes, LGSt Nr. 19/1958, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 49/1961, LGB1. Nr.34/1965, LGB1. Nr. 11/1966, LGB1. Nr.21/1967 und LGB1. Nr. 27/1969 sowie der Kundmachung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 6. August 1965, LGB1. Nr. 35, wird verordnet: