vom 5. November 1969, mit dem das Oberösterreichische
Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz aufgehoben wird
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Schaffung eines Fonds zum Ausgleich des den oberösterreichischen Gemeinden durch Ersatzleistungen aus Amtshaftungsfällen erwachsenden Aufwandes (Oberösterreichisches Amts-haftungsausgleichsfondsgesetz - AHAFG.), LGB1. Nr. 32/1951, wird aufgehoben.