Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens solche des eigenen Wirkungsbereiches."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 1969 in Kraft.
Der Landeshauptmann: Dr. Gleißner
Seite 18
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1970, 7. Stüdc, Nr. 19, 20 u. 21