Gesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz
neuerlich abgeändert wird
(2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz) | Omnilex
LGBL_OB_19700813_44•Gesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz
neuerlich abgeändert wird
(2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz)
Gesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz
neuerlich abgeändert wird
(2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz)
LGBL_OB_19700813_44Gesetz, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz
neuerlich abgeändert wird
(2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz)Gazette13.08.1970
(2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz)
Gesetz
vom 15. Juni 1970, mit dem das Statut für die Landeshauptstadt Linz neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Landeshauptstadt Linz)
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Statut für die Landeshauptstadt Linz, LGB1. Nr. 46/1965, in der Fassung des Gesetzes LGB1. Nr. 40/1969 wird abgeändert wie folgt:
Dem § 43 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt:
"(3) Der Gemeinderat ist überdies befugt, einzelne in seine Zuständigkeit fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Magistrat zu übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist."