Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich
abgeändert wird (2. Novelle zum
Statut für die Stadt Steyr) | Omnilex
LGBL_OB_19700813_45•Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich
abgeändert wird (2. Novelle zum
Statut für die Stadt Steyr)
Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich
abgeändert wird (2. Novelle zum
Statut für die Stadt Steyr)
LGBL_OB_19700813_45Gesetz, mit dem das Statut für die Stadt Steyr neuerlich
abgeändert wird (2. Novelle zum
Statut für die Stadt Steyr)Gazette13.08.1970
vom 15. Juni 1970, mit dem das Statut für die Stadt
Steyr neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Stadt Steyr)
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Statut für die Stadt Steyr, LGB1. Nr. 47/1965, in der Fassung des Gesetzes LGB1. Nr. 41/1969 wird abgeändert wie folgt:
Dem § 43 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt:
"(3) Der Gemeinderat ist überdies befugt, einzelne in seine Zuständigkeit fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Magistrat zu übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist."