Gesetz
vom 15. Juni 1970, mit dem das Statut für die Stadt Wels neuerlich abgeändert wird (2. Novelle zum Statut für die Stadt Wels)
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das Statut für die Stadt Wels, LGB1. Nr. 48/1965, in der Fassung des Gesetzes LGB1. Nr. 42/1969 wird abgeändert wie folgt:
Dem § 43 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt:
"(3) Der Gemeinderat ist überdies befugt, einzelne in seine Zuständigkeit fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Magistrat zu übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit gelegen ist."
Der Landeshauptmann: Dr. Gleißner
Seite 58
Landesgeselzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1970, 19.
Stück, Nr. 44, 45, 46, 47 u. 48