Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die
Verordnung betreffend
die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf
Eisenbahnen,
Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich
und ihre tierärztliche
Untersuchung neuerlich abgeändert wird