Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am Walde | Omnilex
LGBL_OB_19710628_26•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am Walde
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am Walde
LGBL_OB_19710628_26Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am WaldeGazette28.06.1971
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan am
Walde
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 17. Mai 1971 der Gemeinde St. Stefan am Walde, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Stefan am Walde:
Geteilt; oben in Gold ein blaues schrägrechte gestelltes Beil mit schwarzem Stiel; unten in Grün drei silberne, zwei zu eins gestellte, unregelmäßig geformte Steine.