Kundmachung
der o. ö, Landesregierung vom 7. Juni 1971 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Sigharting
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der
Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der
Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 7. Juni 1971 der Gemeinde
Sigharting, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung
eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sigharting:
Erniedrigt geteilt; oben in Rot ein silbernes Schloß mit einem Torvorbau in der linken Hälfte der Vorderfront und zwei Ecktürmen, mit schwarzem Walmdach über dem Hauptbau, das auch den Vorbau überdacht, schwarzen Zeltdächern über den Ecktürmen, je einem schwarzen, rechteckigen Fenster im Haupt- und Vorbau und je zwei schwarzen, rechteckigen Fenstern übereinander in den Ecktürmen, sowie einem schwarzen, rundbogigen Tor im Vorbau; unten in Schwarz ein goldenes Posthorn.