Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Wimberg | Omnilex
LGBL_OB_19720426_13•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Wimberg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Wimberg
LGBL_OB_19720426_13Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am WimbergGazette26.04.1972
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 10. April 1972 der Gemeinde St. Peter am Wimberg, politischer Bezirk Rohrbäch, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Peter am Wimberg:
über grünem Dreiberg in Gold zwei rote, schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten und Griffen in Dreipaßform.