Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Windhaag bei Perg | Omnilex
LGBL_OB_19720605_15•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Windhaag bei Perg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Windhaag bei Perg
LGBL_OB_19720605_15Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Windhaag bei PergGazette05.06.1972
der o. ö. Landesregierung vom 24. April 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Windhaag bei Perg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 24. April 1972 der Gemeinde Windhaag bei Perg, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Windhaag bei Perg:
In Blau auf silbernem Dreiberg ein goldener, gekrönter, rot bezungter und bewehrter Greif, ein halbes goldenes Mühlrad haltend.