Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden | Omnilex
LGBL_OB_19720703_20•Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden
Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werden
LGBL_OB_19720703_20Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über das Ausmaß
der Gebühren für
die Durchführung der Überbeschau von Fleisch und Fleischwaren, die
in das Gebiet der Stadt
Linz eingeführt werdenGazette03.07.1972