Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwertberg | Omnilex
LGBL_OB_19720810_27•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwertberg
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwertberg
LGBL_OB_19720810_27Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Marktgemeinde SchwertbergGazette10.08.1972
der o. ö. Landesregierung vom 17. Juli 1972 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde
Schwertberg
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,
LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 17. Juli 1972 der Marktgemeinde Schwertberg, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens, verliehen.
Beschreibung des Wappens der Marktgemeinde Schwertberg:
In Schwarz über einem goldenen Dreiberg ein silbernes, schräggestelltes Schwert.