Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 15. Jänner 1973 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 15. Jänner 1973 der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht
zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis:
Unter rotem Schildhaupt in Silber ein roter Mantel, gespalten durch ein silbernes, gestürztes Schwert mit blauem Griff, eingeschaltet von einem blauen, erhöhten Sparren, dessen Spitze das Schildhaupt überdeckt.