Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 15. Jänner 1973 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Franking
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 15. Jänner 1973 der Gemeinde Franking, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Franking:
Unter silbernem Schildhaupt, darin stehende blaue Rauten, gespalten;
rechts in Gold ein schwarzer, linksgewendeter, flugbereiter Rabe;
links in Blau übereinander zwei silberne Seerosenblüten.