Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wilhering | Omnilex
LGBL_OB_19730618_25•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wilhering
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wilhering
LGBL_OB_19730618_25Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde WilheringGazette18.06.1973
der o. ö. Landesregierung vom 7. Mai 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wilhering
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 1. Mai 1973 der Gemeinde Wilhering, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wilhering:
Durch eine silberne Wellenleiste geteilt; oben in Grün eine goldene, schräglinks gelegte Haferrispe; unten in Rot ein silberner, geflügelter, eine Mitra tragender Engelkopf.