der o. ö. Landesregierung vom 21. Mai 1973 über die Erhebung der Gemeinde Traun zur Stadt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 21. Mai 1973 die Gemeinde Traun im politischen Bezirk Linz-Land zur Stadt erhoben.