Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Unterweitersdorf | Omnilex
LGBL_OB_19730719_41•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Unterweitersdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Unterweitersdorf
LGBL_OB_19730719_41Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde UnterweitersdorfGazette19.07.1973
der o. ö. Landesregierung vom 18. Juni 1973 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Unterweitersdorf
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novelle zur Ober-österreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 39/1969, mit Beschluß vom 18. Juni 1973 der Gemeinde Unterweitersdorf, politischer Bezirk Freistadt, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Unterweitersdorf:
In Rot ein silbernes, anstoßendes Andreaskreuz, belegt mit zwei schräggekreuzten blauen Dragonersäbeln.