Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Palting | Omnilex
LGBL_OB_19731228_80•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Palting
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Palting
LGBL_OB_19731228_80Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde PaltingGazette28.12.1973
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Palting
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 26. November 1973 der Gemeinde Palting, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Palting:
In Blau auf goldenem Dreiberg eine silberne Kleestaude mit einem vierteiligen Blatt in der Mitte.