- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1973,
mit der die Grenzen der Gemeinde Ohlsdorf und
der Gemeinde Pinsdor! geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 wird verordnet:
§ 1
(1)Die Grenzen der Gemeinde Ohlsdorf und der Gemeinde Pinsdorf, politischer Bezirk Gmunden,
werden wie folgt geändert:
Teile der Grundstücke Nr. 204, 205/2 und 1322/8, Katastralgemeinde Kufhaus, Gemeinde Pinsdorf, im Ausmaß von 1865 m2 werden der Gemeinde Ohlsdorf eingemeindet.
(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes
der Grenze zwischen der Gemeinde Ohlsdorf und
der Gemeinde Pinsdorf ist in der Anlage dargestellt. § 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in Kraft.