Eggelsberg zum Fremdenverkehrsgebiet "Eggelsberg" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet
"Ibmer Moos" neu geschaffen wird
- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 3. Februar 1975, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Eggeisberg zum Fremdenverkehrsgebiet "Eggeisberg" widerrufen und das Fremdenverkehrsgebiet "Ibmer Moos" neu geschaffen wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965,
LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1
Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Eggeisberg zum Fremdenverkehrsgebiet "Eggeisberg" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 25. Jänner 1960, LGB1. Nr. 6) wird widerrufen.
§ 2
Das Gebiet der Gemeinden Eggeisberg, Moosdorf und Geretsberg wird zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Ibmer Moos" erklärt.
§ 3
Als Name des neuen Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2
angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 4
Der Widerruf der Erklärung zum Fremdenverkehrsgebiet (§ 1) schließt die Auflösung seines Fremdenverkehrsverbandes ein. Die Erklärung zum neuen Fremdenverkehrsgebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten des Fremdenverkehrsgebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 5
Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene
Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes Eggeisberg wird auf
den neuen Fremdenverkehrsverband "Ibmer Moos" übertragen.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.