Munderfing zum Fremdenverkehrsgebiet
- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 16. Juni 1975 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Munderfing zum Fremdenverkehrsgebiet
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965,
LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet der Gemeinde Munderfing wird zum Fremdenverkehrsgebiet
"Munderfing am Kober-naußerwald" erklärt.
§ 2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gebietsbezeichnung.
§ 3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.