der Krems zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 27. Oktober 1975
über die Erhebung der Marktgemeinde Kirchdorf an
der Krems zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 27. Oktober 1975 die Marktgemeinde Kirchdorf an der Krems im politischen Bezirk Kirchdorf an der Krems zur Stadt erhoben.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der geltenden Fassung mit Beschluß vom 27. Oktober 1975 der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Gemeindewappens verliehen:
In Gold ein schwarzer, silbern bewehrter und rot bezungter Löwe,
der in den Vorderpranken eine rote Kirche hält.