Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neustift im Mühlkreis | Omnilex
LGBL_OB_19760128_3•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neustift im Mühlkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neustift im Mühlkreis
LGBL_OB_19760128_3Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Neustift im MühlkreisGazette28.01.1976
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neustift im Mühlkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 15. Dezember 1975 der Gemeinde Neustift im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Neustift im Mühlkreis:
über rotem Schildfuß, darin ein silbernes, durchgehendes Kreuz, in.Silber ein grüner auffliegender Falke.