Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pinsdorf | Omnilex
LGBL_OB_19760128_5•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pinsdorf
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pinsdorf
LGBL_OB_19760128_5Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde PinsdorfGazette28.01.1976
der o. ö. Landesregierung vom 12. Jänner 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Pinsdorf
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Novellen LGB1. Nr. 39/1969 und LGB1. Nr. 34/1973 mit Beschluß vom 12. Jänner 1976 der Gemeinde Pinsdorf, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pinsdorf: In Rot auf grünem Hügel ein silberner Denkmalsockel mit zwei Ecksteinen, die durch, eine schwarze Kette verbunden sind. Auf dem Sockel ein silberner Obelisk mit einer schwarzen Tafel.