und der Gemeinde Altenfelden geändert werden
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 20. September 1976,
mit der die Grenzen der Marktgemeinde Neufelden
und der Gemeinde Altenfelden geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, in der Fassung der Gesetze LGB1. Nr. 39/1969, LGB1. Nr. 34/1973 und LGB1. Nr. 47/1975 wird verordnet:
§ 1
(I) Die Grenzen der Marktgemeinde Neufelden und der Gemeinde Altenfelden, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:
Teile der Grundstücke Nr. 1274 und 1275, Katastral-gemeinde Neufelden, Marktgemeinde Neufelden, im Ausmaß von 750 m2 werden der Gemeinde Altenfelden eingemeindet.
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Marktgemeinde Neufelden und der Gemeinde Altenfelden ist in der Anlage dargestellt. Weiters ist in der Anlage auch der Verlauf der Grenze zwischen den genannten Gemeinden, wie er durch die Verordnung der o. ö. Landesregierung LGB1. Nr. 48/1968 bewirkt wurde, planlich dargestellt.
§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.