der o. ö. Landesregierung vom 9. Mai 1977 über die Erhebung der Gemeinde Seewalchen am Attersee
zum Markt
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Mai 1977 die Gemeinde Seewalchen am Attersee im politischen Bezirk Vöcklabruck zum Markt erhoben.