Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer | Omnilex
LGBL_OB_19780625_36•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer
LGBL_OB_19780625_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde KlafferGazette25.06.1978
der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1978 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Klaffer
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1978 der Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohnbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Klaffer:
In Silber eine blaue, gestürzte, eingebogene, erniedrigte .Spitze; darin ein auf drei goldenen, einen über zwei gestellten Quadersteinen, stehender silberner, flugbereiter Falke.