Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis | Omnilex
LGBL_OB_19781221_74•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis
LGBL_OB_19781221_74Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen im MühlkreisGazette21.12.1978
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Allerheiligen
im Mühlkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit. Beschluß vom 27. November 1978 der Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis:
In Rot ein silberner, gekrönter Adler, belegt mit einem von Schwarz und Rot in zwei Reihen geschachten Schräglinksbalken.