Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Bezeichnung des
Fremdenverkehrsgebietes "Rund um den Ameisberg" in "Ferienpark
Donau-Ameisberg" | Omnilex
LGBL_OB_19790405_22•Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Bezeichnung des
Fremdenverkehrsgebietes "Rund um den Ameisberg" in "Ferienpark
Donau-Ameisberg"
Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Bezeichnung des
Fremdenverkehrsgebietes "Rund um den Ameisberg" in "Ferienpark
Donau-Ameisberg"
LGBL_OB_19790405_22Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Änderung der
Bezeichnung des
Fremdenverkehrsgebietes "Rund um den Ameisberg" in "Ferienpark
Donau-Ameisberg"Gazette05.04.1979
der o. ö. Landesregierung vom 5. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Martin im Innkreis
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 5. März 1979 der Gemeinde St. Martin im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Martin im Innkreis:
In Gold ein roter, halbkreisförmiger, durch ein silbernes, gestürztes Schwert mit schwarzem Griff gespaltener Umhang mit gewellten, nach oben gerichteten Enden.