Klaffer, Schwarzenberg und Ulrichsberg als Fremdenverkehrsgebiet "Böhmerwald-Hochficht" widerrufen wird und das Gebiet der Marktgemeinde Ulrichsberg als
Fremdenverkehrsgebiet "Böhmerwald" und die Gebiete der Gemeinden Klaffer und Schwarzenberg im Mühlkreis als Fremdenverkehrsgebiet "Schwarzenberg-Klaffer am Böhmerwald" erklärt
werden
§ 2
(1)Das Gebiet der Marktgemeinde Ulrichsberg
wird als Fremdenverkehrsgebiet "Böhmerwald" er
klärt.
(2)Das Gebiet der Gemeinden Klaffer und Schwar
zenberg im Mühlkreis wird als Fremdenverkehrs
gebiet "Schwarzenberg-Klaffer am Böhmerwald"
erklärt.
§ 3
Als Namen der neuen Fremdenverkehrsgebiete gelten die im § 2
angeführten Gebietsbezeichnungen.
Seite 34
Landesgesetzblatt für Oberösterreidi, Jahrgang 1979, 8. Stück,
Nr. 28, 29 u. 30
§ 4
Der Widerruf der Erklärung als Fremdenverkehrsgebiet (§ 1) schließt die Auflösung seines Fremdenverkehrsverbandes ein. Die Erklärung als Fremdenverkehrsgebiet (§ 2) schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten des Fremdenverkehrsgebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 5 .-,. . ., ,,,-
Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes "Böhmerwald-Hochficht" wird auf die neuen Fremdenverkehrsverbände "Böhmerwald" mit 62,687 v. H. und "Schwarzenberg-Klaffer am Böhmerwald" mit 37,313 v. H. übertragen.
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.