Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1979
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Arbing
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, zuletzt geändert durch die Novelle LGBl. Nr. 45/1979 mit Beschluß vom 17. Dezember 1979 der Gemeinde Arbing, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Arbing:
In Grün ein goldener, vom Schildfuß ausgehender, zweigeschoßiger Wehrturm mit schwarzem Sockelgesims; im Sockelgeschoß eine schwarze, rechteckige Türöffnung, im oberen Geschoß eine schwarze, rechteckige Öffnung; bekrönt mit zwei Rundbogenzinnen und zwei erhöhten, dreigeschoßigen Eckerkern mit je einer Schwalbenschwanzzinne und einer schwarzen, quadratischen Fensteröffnung in den mittleren Ge-schoßen, dazwischen ein Gußerker mit schwarzem Dach und schwarzer, rechteckiger Fensteröffnung.