Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wendling | Omnilex
LGBL_OB_19800325_20•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wendling
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wendling
LGBL_OB_19800325_20Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde WendlingGazette25.03.1980
der o. ö. Landesregierung vom 3. März 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wendung
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 3. März 1980 der Gemeinde Wendung, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wendung:
In Blau zwei goldene, schräggekreuzte und gestürzte Schwerter, darunter eine silberne Seerose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.