Garsten, Sierning und St. Ulrich bei Steyr als Fremdenverkehrsgebiet
- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 14. April 1980 betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Garsten, Sierning und St. Ulrich bei Steyr als Fremdenverkehrsgebiet
Auf Grund der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGBl. Nr. 64/1964, in der Fassung der O. ö. Fremdenverkehrsgesetz-Novelle 1975, LGBl. Nr. 2/1976, wird verordnet:
§ 1
Das Gebiet der Gemeinden Garsten, Sierning und St. Ulrich bei Steyr wird als Fremdenverkehrsgebiet "Steyr-Umgebung" erklärt.
§2
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte
Gebietsbezeichnung.
§3
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten
dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.