vom 6. März 1980, mit dem das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974
geändert wird
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974, LGBl. Nr. 6, wird wie folgt
geändert:
Dem § 1 Abs. 4 ist folgender Satz anzufügen:
"Dasselbe gilt für die Erteilung von Radfahrbewilligungen gemäß § 65 Abs. 2 und für die Ausstellung von Ausweisen für dauernd gehbehinderte Personen gemäß § 29 b Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 in Kraft.