Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Radegund | Omnilex
LGBL_OB_19800624_39•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Radegund
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. Radegund
LGBL_OB_19800624_39Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde St. RadegundGazette24.06.1980
der o. ö. Landesregierung vom 2. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Radegund
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 2. Juni 1980 der Gemeinde St. Radegund, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Radegund:
In Blau ein von Rot und Silber doppelreihig geschachter Schrägbalken; oben eine goldene, alte Königskrone mit silbernen Perlen in den Blättern, unten eine silberne, schräggestellte Hirschstange.