Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wernstein am Inn | Omnilex
LGBL_OB_19800724_46•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wernstein am Inn
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wernstein am Inn
LGBL_OB_19800724_46Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Wernstein am InnGazette24.07.1980
der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wernstein am Inn
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juni 1980 der Gemeinde Wernstein am Inn, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wernstein am Inn:
In Blau eine silberne, eingebogene Spitze, darin über blauem, gewelltem, mit einer silbernen Wellenleiste belegtem Schildfuß drei rote, eins zu zwei gestellte Quadersteine; begleitet von zwei goldenen, aufgerichteten und einander zugewendeten, gekrönten und geflügelten Löwen mit roten Krallen und roten Zungen.