Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach | Omnilex
LGBL_OB_19810630_36•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach
LGBL_OB_19810630_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am EngelbachGazette30.06.1981
der o. ö. Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 25. Mai 1981 der Gemeinde Pischelsdorf am Engeibach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach:
Schräg geteilt; oben in Rot eine goldene, aus der Teilungslinie wachsende Krümme eines Bischofsstabes, unten in Silber ein grüner, quergestellter Buchenast mit zwei grünen Blättern, je eines von unten nach oben- und von oben nach unten gebogen.