(Bezirksstraße Nr. 1302) im Gebiet der Gemeinden Gmunden, Pinsdorf und Ohlsdorf
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 6. Juli 1981 betreffend die Verlegung der Aurachtalstraße (Bezirksstraße Nr. 1302) im Gebiet der Gemeinden Gmunden, Pinsdorf und Ohlsdorf
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§ 1
(1) Der bei km 2,090 nach Nordosten abzweigende, entlang des nordwestlichen Ortsrandes von Pinsdorf bis zur Bahnlinie Attnang-Puchheim-Stainach-Ird-ning und anschließend entlang dieser Bahnlinie nach Nordwesten verlaufende, bei km 21,751 der B 145
Salzkammergut Straße in diese einmündende, neu herzustellende Teil der Aurachtalstraße (Bezirksstraße Nr. 1302 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.
(2) Der zwischen km 0,00 und km 2,090 gelegene bisherige Teil der Aurachtalstraße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der neuen und der alten Trasse der Aurachtalstraße aus den beim Amt der o. ö. Landesregierung' und bei den Gemeindeämtern Pinsdorf und Ohlsdorf aufliegenden Planunterlagen ersichlljch.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.