der Ohlsdorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1303) im Gebiet der Stadtgemeinde Gmunden und
der Gemeinde Ohlsdorf
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 28. September 1981 betreffend die Neuanlage bzw. Auflassung von Teilen der Ohlsdorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1303) im Gebiet der Stadtgemeinde Gmunden und der Gemeinde Ohlsdorf
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des 0. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§ 1
Der bei km 6,442 von* der bestehendem Trasse der Ohlsdorfer Straße (Bezirksstraße Nr. 1303 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßem Oberösterreichs) in südlicher Richtung1 abzweigende und bei Bau-km 0,86 der B 120 Schamsteiner Straße in diese einmündende Straßenteil sowie der bei km 6,800 von der Ohlsdorfer Straße in nordwestlicher Richtung abzweigende und bei Bau-km 1,05 der B 120 Scharnsteiner Straße in diese einmündende Straßenteil werden als Bezirksstraße (Teile der Ohlsdorfer Straße) erklärt.
§ 2
Der zwischen km 6,800 und km 9,525 gelegene Teil der Ohlsdorfer Straße wird als Bezirksstraße aufge-lassem. Die Auflassung wird erst mit der Verkehrsübergabe der neuem Straßenabschmitte (§ 1) wirksam.
§3
Im einzelnem ist der Verlauf der altem und der neuen Trasse der Ohlsdorfer Straße aus dem beim Amt der o. ö. Landesregierung, beim Stadtamt Gmunden sowie beim Gemeindeamt Ohlsdorf aufliegenden Plan, Maßstab 1 : 25000, zu ersehen.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung1 im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.