über die Erhebung der Gemeinde Oberkappel zum Markt
Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 14. Dezember 1981 die Gemeinde Oberkappel im politischen Bezirk Rohrbach zum Markt erhoben.