Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel | Omnilex
LGBL_OB_19820514_21•Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel
Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel
LGBL_OB_19820514_21Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes
zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde NiederkappelGazette14.05.1982
Kundmachung der o. ö. Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. April 1982 der Gemeinde Niederkappel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederkappel:
In Silber ein rotes, anstoßendes Andreaskreuz, dessen Schräglinksbalken mit drei silbernen, sechsstrahligen Sternen belegt ist; im Schildfuß eine blaue, von einem blauen Wellenleisten-stab überhöhte Wellenleiste.