Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 7. Juni 1982 betreffend die
Verlegung der Selkerer Straße (Bezirksstraße Nr. 1469) im
Gebiet der Marktgemeinde Kefermarkt
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z.
2 O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetz 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§ 1
(1)Der bei km 5,730 der Lasberger Straße (Be
zirksstraße Nr. 1471 des Verzeichnisses der Landes
und Bezirksstraßen Oberösterreichs) beginnende,
nach Kreuzung der Bahnlinie Linz-Summerau der
österreichischen Bundesbahnen in südliche Richtung
führende und bei km 1,100 (neu = km 1,20 alt) in
die bestehende Trasse einmündende, neu herzu
stellende Teil der Selkerer Straße (Bezirksstraße
Nr. 1469 des Verzeichnisses der Landes- und Be
zirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße
erklärt.
(2)Der bei km 3,900 der Kefermarkter Straße (Be
zirksstraße Nr. 1474 des Verzeichnisses der Landes
und Bezirksstraßen Oberösterreichs) beginnende
bisherige Teil der Selkerer Straße wird von km 0,0
(alt) bis km 1,120 (alt) als Bezirksstraße aufgelassen.
Die Auflassung wird erst mit der Verkehrsübergabe
des neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der neuen und der alten Trasse der Selkerer Straße aus dem beim Amt der o. ö. Landesregierung und beim Marktgemeinde-amt Kefermarkt aufliegenden Plan, Maßstab 1 :2880, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.