Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19820806_50•Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert wird
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert wird
LGBL_OB_19820806_50Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö.
Landesregierung über
die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert wirdGazette06.08.1982
die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert wird
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 5. Juli 1982, mit der
die Verordnung der 0. ö. Landesregierung über die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter geändert
wird
Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, wird verordnet:
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1979, LGBI. Nr. 91, über die Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter wird wie folgt geändert:
§ 1 hat zu lauten:
..§
Zur Prüfung für den Dienst der Sozialarbeiter sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie, abgesehen von der Prüfung, die Anstellungserfordernisse für den gehobenen Dienst der Sozialarbeiter erfüllen und mindestens ein Jahr in diesem Dienstzweig oder in einer gleichartigen Verwendung beim Land Oberösterreich oder bei einer anderen Gebietskörperschaft verwendet wurden."